
Wurden bei Ihnen Dopingmittel beschlagnahmt? Haben Sie Post vom Zoll oder von der Polizei bekommen? Droht Ihnen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz? BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger verteidigen Sie bundesweit bei Ermittlungsverfahren rund um Anabolika, Wachstumshormone und andere Dopingsubstanzen.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 10 Jahren Spezialisierung im Dopingstrafrecht kennt Kanzleiinhaber Dr. Maik Bunzel sowohl die rechtlichen Fallstricke als auch die Szene – denn er ist selbst seit über 27 Jahren im Bodybuilding aktiv.
Wir verteidigen bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz.
Selbstdoping ist nach § 3 Abs. 3 AntiDopG nur im organisierten Wettbewerb strafbar. Wer außerhalb eines solchen Wettbewerbs leistungssteigernde Substanzen konsumiert, macht sich nicht automatisch strafbar. Entscheidend ist jedoch: Nicht der Konsum steht meist im Mittelpunkt der Ermittlungen, sondern Besitz, Menge und Herkunft der Substanzen.
Strafbar ist häufig nicht die Anwendung, sondern der Besitz bestimmter Mengen. Überschreiten Sie die in der Dopingmittel-Mengen-Verordnung festgelegte „nicht geringe Menge", droht ein Ermittlungsverfahren. Diese Grenze wird schneller erreicht, als viele glauben. Eigenbedarf schützt nicht automatisch vor Strafbarkeit.
Viele handelsübliche Packungsgrößen überschreiten bereits die zulässigen Grenzwerte. Was legal erhältlich erscheint, kann strafrechtlich relevant sein. Apotheken- oder Versandpackungen orientieren sich nicht am Strafrecht, sondern an medizinischer Dosierung.
Bei Testosteron Enantat gelten beispielsweise lediglich drei 1-ml-Ampullen zu je 250 mg als noch zulässige Menge. Verkauft werden jedoch häufig Fünfer- oder sogar Zehnerpackungen. Bereits der Besitz einer solchen Standardabpackung kann die Grenze überschreiten.
Noch gravierender ist die Lage bei Tabletten. Viele Präparate werden nur in Abpackungen zu 100, 500 oder 1.000 Stück à 50 mg angeboten. Die strafrechtliche Mengengrenze kann jedoch bereits bei 150 mg liegen. Schon wenige Tabletten reichen aus, um die Strafbarkeit auszulösen.
Sie benötigen sofort anwaltliche Hilfe bei Post vom Zoll, nach einer Durchsuchung, bei Sicherstellungen als „Zufallsfund", bei Vorwürfen des Handeltreibens oder wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Frühzeitige Verteidigungsstrategie entscheidet über Verfahrenseinstellung oder Anklage.
Dr. Maik Bunzel ist seit über 27 Jahren selbst im Bodybuilding aktiv – als Athlet und Kampfrichter.
Wir kennen nicht nur das Gesetz – wir kennen die Szene.

Tarife wie Strafrecht Spezial, erweiterter Strafrechtsschutz oder Premium-Strafrechtsschutz übernehmen in vielen Fällen die Kosten für das gesamte Strafverfahren. Dazu gehören regelmäßig das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht sowie Rechtsmittel wie Berufung und Revision.
Je nach Vertragsgestaltung werden darüber hinaus auch notwendige eigene Ermittlungen der Verteidigung finanziert, etwa private Sachverständigengutachten oder die Beauftragung externer Experten. In hochwertigen Tarifen können zudem Kosten für aufwendige und teure Gutachten sowie unter Umständen sogar Haftkautionen übernommen werden.
Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Fachanwalt für Strafrecht mit Fokus auf Anti-Doping-Gesetz, AMG und sportbezogene Ermittlungsverfahren mit über 10 Jahren Erfahrung.
Wenn nötig bundesweit vor Gericht, aber stets mit dem Anspruch, Gerichtsverfahren durch effektive Verteidigung im Ermittlungsverfahren zu vermeiden.
Umfangreiche Prozesserfahrung in Doping-Strafsachen vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie vor dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.
Eigene Wettkampferfahrung ermöglicht realistische Verteidigungsstrategien für Wettkampf- und Freizeitathleten.
Verteidigung komplexer Strafverfahren bundesweit – wenn nötig inklusive Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof.
Sofortige anwaltliche Unterstützung bei Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Festnahme.
Wichtig: Keine Aussage bei Zoll, Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne Verteidiger!
Wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen wird, verlieren Sie keine Zeit!
Kontaktieren Sie uns jetzt – diskret, schnell und bundesweit.