BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger

Tatvorwurf Doping?

Egal ob Wettkampfathlet oder Freizeitsportler - glaubt man statistischen Erhebungen, hat jeder fünfte Sportler bereits selbst Erfahrungen mit der Einnahme illegaler Dopingmittel gesammelt. Betrachtet man hierbei nur Fitness-Studios und lässt Vereins- und Hochschulsport unberücksichtigt, liegt die Zahl der Doping-Erfahrenen sogar bei über 23 Prozent.

Selbstdoping ist lediglich in sogenannten "Wettbewerben des organisierten Sports" verboten. Solche Wettbewerbe sind in § 3 Abs. 3 AntiDopG definiert. In allen anderen Fällen ist es erlaubt, Dopingmittel bei sich selbst anzuwenden.

Was vielen Anwendern jedoch nicht klar ist: Der Besitz schon geringster Mengen von Dopingmitteln ist strafbar. Die Mengengrenzen, die in der Dopingmittel-Mengen-Verordnung als "gering" (und damit straffrei) aufgeführt sind, kann man bei den meisten Substanzen nicht einhalten, weil derart kleine Handelseinheiten gar nicht existieren. So darf man beispielsweise lediglich drei 1-ml-Brechampullen zu je 250 mg Testosteron Enantat besitzen. Die kleinste in der Apotheke verfügbare Verkaufseinheit enthält zumeist fünf Ampullen. Bei einigen Tabletten ist gar nur der Besitz von 2 Stück erlaubt.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, denen man Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz bzw. das Arzneimittelgesetz zur Last legt.

BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger mit Standorten in Berlin, Cottbus und Kiel sind bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Du benötigst umgehend anwaltliche Hilfe? Hier geht es am schnellsten:

Du hast Dopingmittel bestellt und nun Post von der Polizei oder vom Zoll erhalten?

Die Polizei hat dir im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung in anderer Sache Dopingmittel als "Zufallsfunde" abgenommen?

Du hast Dopingmittel verkauft und wurdest ertappt?

Du bist anderweitig zum Beschuldigten in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz geworden?

Dann bist du auf der richtigen Website gelandet! BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger haben sich unter anderem auf die Verteidigung im Doping-Strafrecht spezialisiert und bundesweit hunderte Verfahren in diesem Bereich bearbeitet. Schwerpunkte sind hierbei regelmäßig:

  • Bestellung von Dopingmitteln über das Internet bzw. im Darknet
  • Besitz und Erwerb von Dopingmitteln
  • Handeltreiben mit Dopingmitteln (auch gewerbsmäßig)
  • Doping im Leistungssport und Spitzensport
  • Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz
  • Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

Welche Präparate sind vom Anti-Doping-Gesetz umfasst? Hier gibt es die vollständige Liste inkl. Mengengrenzen.



Du benötigst anwaltliche Hilfe bei einem Vorwurf nach dem Anti-Doping-Gesetz? Wende dich über das Kontaktformular auf dieser Seite an BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger oder nimm in eiligen Fällen unmittelbar Kontakt per WhatsApp auf!

Über uns


BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger sind seit 2015 bundesweit als Strafverteidiger tätig. Gründer und Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel war vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger Mitarbeiter einer internationalen Wirtschaftskanzlei und anschließend ein Jahr lang Richter an einem Amtsgericht in Oberfranken.

Als Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, Dozent in der Rechtsanwaltsfortbildung und Autor mehrerer Fachbücher verfügt Dr. Bunzel nicht nur über profunde theoretische Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts. Aus bundesweit über tausend Hauptverhandlungstagen bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof in Strafsachen kann Dr. Bunzel zudem auf einen immensen Erfahrungsschatz aus der Praxis zurückgreifen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist ausgewiesener Experte in der strafverfahrensrechtlichen Spezialmaterie staatlicher Zugriffe auf IT-Systeme. Materiell-rechtlich verteidigt er Beschuldigte gegen jeden strafrechtlichen Tatvorwurf. Spezialisiert hat er sich hierbei auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht und das Dopingstrafrecht. Bekannt ist er u. a. aus zahlreichen Presseveröffentlichungen über Strafverfahren, in denen er als Verteidiger aufgetreten ist.

Dr. Bunzel berät Mandanten auf Deutsch, Englisch und Russisch. In Notfällen ist er jederzeit unter 0151 / 21 778 788 telefonisch erreichbar, außerdem unkompliziert per WhatsApp.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Dr. Maik Bunzel seit über 25 Jahren dem Bodybuilding-Sport verschrieben. Als aktiver Athlet, Kampfrichter und Zweiter Vorsitzender des NAC Ost (Landesverband des National Athletic Comitee Germany für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) engagiert er sich ehrenamtlich bei der Organisation und Durchführung regionaler und nationaler Bodybuilding-Wettkämpfe.

Folgt Maik unbedingt bei Instagram und YouTube, wenn ihr euch u. a. für aktuelle Beiträge an der Schnittstelle zwischen Recht und Bodybuilding interessiert!

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Standorte


BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger stehen in ihren Büros in Berlin, Cottbus und Kiel für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Da alle Rechtsanwälte der Kanzlei bundesweit als Strafverteidiger tätig sind, bedürfen persönliche Treffen an den Kanzleistandorten der vorherigen Vereinbarung. Einfacher und schneller ist der Kontakt per E-Mail oder Messenger.

Das Büro ist unter 0355 / 49 49 45 50 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erreichbar. E-Mails werden in der Regel binnen eines Tages beantwortet.

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Kosten


Anwaltskosten in Strafsachen werden zumeist individuell zwischen Verteidiger und Mandant ausgehandelt und sodann in einer Vergütungsvereinbarung festgehalten. Üblich sind Pauschalhonorare für den jeweiligen Verfahrensabschnitt und Zeithonorare mit minutengenauer Abrechnung. Wird keine Vergütung vereinbart, gelten die gesetzlichen Rahmengebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rechtsschutzversicherungen, bei denen Vorsatztaten versichert sind (Strafrecht Spezial, Strafrecht Premium, erweiterter Strafrechtsschutz - die Tarifbezeichnungen variieren je nach Anbieter), decken die angemessenen Kosten der Verteidigung üblicherweise vollständig ab. Näheres hierzu erfahrt ihr in diesem Video auf dem YouTube-Kanal von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel:

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